___ (Adresse) gemeldet (vgl. Schreiben der Stadt L.________ vom 29. Oktober 2024 Ziff. 1), gemäss eigenen Angaben jedoch bereits seit Anfang dieses Jahres nicht mehr dort wohnhaft (Hafteröffnungseinvernahme Rz. 60 ff.). Wie sich aus seinen Aussagen ergibt, hat er seither «hier und da» bzw. zeitweise bei seinem Bruder, bei Kollegen, den Sommer über draussen und in den Wochen vor seiner Verhaftung im Keller eines fremden Wohnhauses gelebt (Hafteröffnungseinvernahme Rz.