wenn er auf Albanisch übersetze, müsse er überlegen, seine innere Sprache sei Schweizerdeutsch. Weiter spreche er Französisch und Englisch (Hafteröffnungseinvernahme Rz. 109 ff.). Er hält sich seit 1994 in der Schweiz auf (Schreiben der Stadt L.________ vom 29. Oktober 2024 Ziff. 1), ist hier aufgewachsen und hat hier eine Ausbildung absolviert (Hafteröffnungseinvernahme Rz. 110 und 90). Gemäss eigenen Angaben hat er keine Kontakte mehr in sein Herkunftsland (Hafteröffnungseinvernahme Rz. 112 und Rz. 132 sowie delegierte Einvernahme vom 18. Oktober 2024, 17:20 Uhr, Rz.