4 den Haftakten pag. 41 enthaltener Datenträger) und vom Ladendiebstahl im D.________ Bildaufnahmen (Haftakten pag. 16) vor. Weiter wurden im Keller am H.________ Drogenutensilien gefunden (Berichtsrapport S. 2) und der Beschwerdeführer gab an, ca. drei bis vier Mal pro Woche Kokain und Cannabis zu konsumieren (Hafteröffnungseinvernahme Rz. 151 f.). Bei dieser Ausgangslage ist der dringende Tatverdacht – der im Übrigen auch in der Beschwerde nicht bestritten wird – zu bejahen.