3 Haftakten enthaltenen Einvernahmen ergibt, führt die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren wegen gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs, wobei ihm im Einzelnen die folgenden fünf Sachverhalte zur Last gelegt werden: - Am 16. August 2024 soll er in der D.________-Filiale an der E.________ (Adresse) Alkoholika im Wert von CHF 108.80 gestohlen haben (vgl. Berichtsrapport S. 2 und delegierte Einvernahme vom 18. Oktober 2024, 17:00 Uhr); - am 17. August 2024 zwischen 21:10 Uhr und 21:20 Uhr soll er im Keller an der F.___