_ vom 29. Oktober 2024 und vom 6. November 2024 bezüglich Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung bzw. sozialhilferechtliche Unterstützung des Beschwerdeführers sowie Ausdrucke eines E-Mailverkehrs vom 1./2. November 2024 zwischen der Kantonspolizei Bern und der Verteidigung bezüglich eines Einvernahmetermins ein. Da die Beschwerdekammer mit voller Kognition ausgestattet ist, hat sie in hängigen Haftbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch erstmals geltend gemachte oder von Amtes wegen ersichtlich gewordene haftrelevante Noven (insbesondere betreffend