2 3. Mit ihrer Stellungnahme vom 8. November 2024 reichte die Staatsanwaltschaft zwei Schreiben der Stadt L.________ vom 29. Oktober 2024 und vom 6. November 2024 bezüglich Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung bzw. sozialhilferechtliche Unterstützung des Beschwerdeführers sowie Ausdrucke eines E-Mailverkehrs vom 1./2. November 2024 zwischen der Kantonspolizei Bern und der Verteidigung bezüglich eines Einvernahmetermins ein.