4. Subeventualiter sei Untersuchungshaft für höchstens einen Monat anzuordnen; 5. Die Kosten für den Entscheid seien zu bestimmen und es sei festzuhalten, dass die Kostentragungspflicht im Endentscheid festzulegen sei; 6. Das Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers durch die Unterzeichnete sei am Ende des Verfahrens festzulegen.