3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden im Umfang von CHF 1’000.00 der Beschwerdeführerin auferlegt und der von ihr geleisteten Sicherheit von CHF 1'500.00 entnommen. Der Restbetrag von CHF 500.00 ist ihr zurückzuerstatten. Die verbleibenden Kosten von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern. 4. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.