Die Ausführungen der Beschwerdeführerin zur Frage der Handlungseinheit sind nicht geeignet, etwas daran zu ändern. Zwar bilden alle Tarmed-Positionen Teil der gleichen Rechnung vom 3. Juni 2019. In den bisher geführten Strafverfahren war aber nie die gesamte Rechnung Verfahrensgegenstand, sondern es ging um einzelne Positionen. Die vorliegend neu beanstandeten Tarmed-Positionen wurden am 24. April 2019 und damit zu einem früheren Zeitpunkt als die Tarmed- Positionen «Untersuchungsbericht» und «Aktenstudium» (00.0141 und 00.2285)