Eine von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 20 246 vom 17. September 2020 ab. Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. Juni 2022 wurde die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit ihrem Gesuch um Wiederaufnahme vom 4. Mai 2020 wegen übler Nachrede, zum Nachteil des Beschuldigten, schuldig erklärt. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte dieses Urteil am 16. Februar 2024 (SK 22 528).