Wettbewerb gehandelt haben könnte. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2019 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Nötigung, falscher Verrechnung von Dienstleistungen, Gesundheitsgefährdung, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, angeblich begangen im Zeitraum vom 24. April 2019 bis 9. September 2019, nicht an die Hand. Am 4. Mai 2020 beantragte die Beschwerdeführerin die Wiederaufnahme dieses Verfahrens, eventualiter sei ihre Eingabe als neue Anzeige zu behandeln.