3. Betreffend die für das vorliegende Verfahren relevante Vorgeschichte kann vorab auf die Strafanzeige der Beschwerdeführerin vom 6. September 2019, den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 246 vom 17. September 2020 E. 4.1, das Wiederaufnahmegesuch, eventualiter die Anzeige der Beschwerdeführerin vom 2. Mai 2024 sowie die angefochtene Verfügung verwiesen werden. Die Beschwerdeführerin warf dem Beschuldigten in ihrer Anzeige vom 6. September 2019 vor, er habe sie anlässlich eines Arzttermins (24. April 2019) bei ihm zu einer Untersuchung des Trommelfells überredet, wobei er diese in seiner Strassen-