Dieser Aufforderung kam der Beschuldigte am 17. Januar 2025 nach und hielt an der Abweisung der Beschwerde fest. Daraufhin reichte die Beschwerdeführerin am 25. Januar 2025 eine weitere Stellungnahme ein und beantragte eine Entschädigung für das Strafverfahren im Umfang von CHF 1'200.00 (Aufwand: 15 Stunden à CHF 80.00). Am 3. Februar 2025 reichte die Beschwerdeführerin einen «detaillierten Beweisantrag» ein. Der Beschuldigte beantragte am 17. Februar 2025, die erneute Stellungnahme und der Beweisantrag der Beschwerdeführerin seien abzulehnen.