Am 29. November 2024 (Eingang Beschwerdekammer: 2. Dezember 2024) reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe mit Anträgen ein, welche den Parteien ebenfalls zugestellt wurde. Der Beschuldigte beantragte in seiner Stellungnahme vom 4. Dezember 2024 die Beschwerde sowie die zweite Eingabe der Beschwerdeführerin seien abzuweisen und die Beschwerdeführerin sei für ihre erneut wiederholt vorgebrachten Falschangaben zu rügen. Am 19. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin ihre Schlussbemerkungen ein und beantragte, die Stellungnahme des Beschuldigten sei als Schutzbehauptung aufzunehmen und zu untersuchen.