Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 29. Oktober 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte zusammengefasst, die Verfügung vom 10. Oktober 2024 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, den Sachverhalt richtig wiederzugeben und zu untersuchen, ob ein hinreichender Tatverdacht gegeben sei. Die vom Präsidenten der Beschwerdekammer eingeforderte Sicherheit im Umfang von CHF 1'500.00 wurde von der Beschwerdeführerin am 18. November 2024 geleistet.