1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wies mit Verfügung vom 10. Oktober 2024 das Gesuch um Wiederaufnahme des Strafverfahrens BM 19 37854 ab, nahm kein neues Verfahren an die Hand und wies die gestellten Beweisanträge ab, soweit darauf eingetreten werden konnte.