4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Leitender Staatsanwalt D.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 20. Juni 2025 Der Präsident: Oberrichter Bähler Die Gerichtsschreiberin: Ueltschi