1. Mit Verfügung vom 12. September 2024 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienende Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Weiter verfügte die Staatsanwaltschaft, dass dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in der Höhe von CHF 3'147.35 für seine Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte ausgerichtet wird (Ziff. 8 des Verfügungsdispositivs).