17 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 (BK 24 436) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 (BK 24 439) wird betreffend die Asservate Nr. 4500, 4501 und 4502 als gegenstandslos abgeschrieben. Weitergehend wird die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 (BK 24 439) abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren BK 24 436, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer 1 auferlegt.