6.5 Die Beschwerdekammer gelangt demnach zum Schluss, dass die Beschlagnahme der Asservate Nr. 4503 (Holzbox in einer Schachtel inkl. einer Herrenarmbanduhr der Marke Ulysse Nardin, S/N: 1186-126 und eines blauen Mäppchens mit Garantieschein) und Nr. 4504 (Couvert mit Bargeld von CHF 3'340.00) nicht zu beanstanden ist.