Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger Ersatzforderungen. Insgesamt erweist sich die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme der Asservate Nr. 4503 (Holzbox in einer Schachtel inkl. einer Herrenarmbanduhr der Marke Ulysse Nardin, S/N: 1186-126 und eines blauen Mäppchens mit Garantieschein) und Nr. 4504 (Couvert mit Bargeld von CHF 3'340.00) auch unter Berücksichtigung der bereits vorgängig beschlagnahmten Liegenschaften des Beschwerdeführers 1 – bei welchen ein möglicherweise erzielbarer Verwertungserlös noch unbekannt ist – ohne Weiteres als verhältnismässig. 6.5