Falle einer Verurteilung gerade zu stehen haben wird. Soweit der Beschwerdeführer 1 moniert, es gehe nicht an, ihn mit den anderen Beschuldigten «über einen Kamm zu scheren», ist festzuhalten, dass zu gegebener Zeit zu eruieren sein wird, ob und wenn ja, in welchen Umfang er Verfahrenskosten zu übernehmen und Entschädigungen zu zahlen haben wird. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger Ersatzforderungen.