Auch die vorerwähnten Überweisungen vom Konto der O.________(Firma) von rund CHF 360'000.00 an F.________ zeigen mit der Staatsanwaltschaft, dass der Deliktbetrag hunderttausende von Franken betragen dürfte. Die Staatsanwaltschaft zieht weiter zu Recht in Betracht, dass der von den Beschuldigten mutmasslich verursachte Deliktsschaden noch deutlich höher liegen könnte, da viele der geschädigten Bauherren zur Finanzierung ihres Eigenheimtraums finanziell «all in» gegangen sind (vgl. dazu auch die SRF-TV-Reportage und den SRF-TV-Beitrag).