_ beschlagnahmt, woraus sich die Unverhältnismässigkeit der zusätzlichen Beschlagnahmen ohne Weiteres ergeben, kann ihm nicht gefolgt werden. Die Staatsanwaltschaft führt in der oberinstanzlichen Stellungnahme aus, dass es sich allein beim Bauvorhaben in AW.________(Ort), bei welchem zu einem Preis von je CHF 800'000.00 zwölf Einfamilienhäuser hätten entstehen sollen, um ein 9.6-Millionen-Projekt handelt, was unbestritten blieb. Hinzu kommen weitere Bauprojekte. Auch die vorerwähnten Überweisungen vom Konto der O.________(Firma) von rund CHF 360'000.00 an F.__