14 zu Eigentum erworben hat. Um zu verhindern, dass Delikterlös verloren bzw. in den Wirtschaftskreislauf eingespiesen und nicht eingezogen respektive den Geschädigten restituiert werden kann, rechtfertigt es sich, die Uhr zu Einziehungs- bzw. zu Restitutionszwecken mit Beschlag zu belegen.