4503 6.2.1 Soweit sich der Beschwerdeführer 1 gegen die Beschlagnahme des Asservats Nr. 4503 (Holzbox in einer Schachtel inkl. einer Herrenarmbanduhr der Marke Ulysse Nardin, S/N: 1186-126 und eines blauen Mäppchens mit Garantieschein) wehrt und im Wesentlichen vorbringt, er habe gar kein Eigentum an der fraglichen Uhr, ist zunächst daran zu erinnern, dass die Beschlagnahme eine provisorische sichernde Massnahme darstellt und nur dann aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind (E. 4.4). 6.2.2 Dies ist vorliegend nicht der Fall.