Demgegenüber bestehen aktuell genügend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer 1 bzw. die O.________(Firma), deren einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer er ist, erhebliche Mittel der fraglichen Baustellen über das vorerwähnte Konto der O.________(Firma) bei der AG.________(Bank) verschoben hat. Mit anderen Worten muss gestützt auf die derzeit vorliegenden Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer 1 in jene (mutmasslich betrügerischen) Vorgänge verwickelt ist, die dazu führten, dass die Baugelder nicht ausschliesslich dafür verwendet wurden, wozu sie bezahlt wurden. 5.7