Auch wenn es zutreffen sollte, dass das Geld der Bauherren teilweise für Baumaterial verwendet worden ist, würde dieser Umstand nichts an der Tatsache ändern, dass die Beschuldigten mehrere Baustellen hinterlassen haben, bei denen der Baufortschritt – nach dem aktuellen Ermittlungsstand – nicht mit den von den Bauherren geleisteten Akontoleistungen korreliert. Was mit den übrigen vorausbezahlten Baugeldern geschah bzw. wohin diese abflossen, ist mit der Staatsanwaltschaft Gegenstand der laufenden Ermittlungen.