sich daraus lediglich ableiten, dass ein Teil des Geldes für Baumaterial verwendet worden sein könnte. Die vom Beschwerdeführer 1 eingereichte E-Mail vom 4. Oktober 2024 inkl. Beilagen (Beschwerdebeilage 14) wird ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft zu analysieren und mit dem beschlagnahmten Beweismaterial abzugleichen sein.