_, AS.________, AU.________, AT.________ und AV.________, vor allem von Juli bis September 2022, Zahlungen direkt auf das vorgenannte Konto der O.________(Firma) leisteten (siehe dazu Beilage Staatsanwaltschaft 6 [pag. 07 045 030-031], woraus ersichtlich ist, dass mehrfach Beträge in der Höhe von CHF 22'120.30 bzw. CHF 9'693.00 an die O.________(Firma) überwiesen wurden), was im Beschwerdeverfahren unbestritten geblieben ist.