Aufgrund der von S.________ und U.________ mit Strafanzeige vom 7. Mai 2024 eingereichten Rechnungen der O.________(Firma) sowie den aktenkundigen Bankunterlagen der O.________(Firma) wird sodann deutlich, dass die O.________(Firma) auf den Rechnungen als Zahlungsverbindung jeweils das auf sie lautende Konto IBAN AP.________ bei der AG.________ (Bank) angegeben hatte (Beilage Staatsanwaltschaft 4 [pag. 04 030 008-010]; Beilage Staatsanwaltschaft 5). Mit der Staatsanwaltschaft fällt auf, dass nicht nur S.________ und U.________, sondern auch die Bauherren AQ.________, AR.________, AS.