(Website) und AE.________ (Website) [beide zuletzt besucht am 27. Juni 2025]). G.________, Ex-Frau von F.________, war bis 2. Mai 2023 einzelzeichnungsberechtigtes VR-Mitglied der von F.________ genutzten Gesellschaft Y.________(Gesellschaft in Liq.) bzw. vorher Geschäftsführerin der X.________(Gesellschaft in Liq.), welche seit dem 27. August 2021 Konkurs ist (siehe dazu die oben verlinkten Handelsregisterauszüge). Der Beschwerdeführer 1 schliesslich wirkte mutmasslich bis am 6. September 2024 als Prokurist mit Einzelprokura für die in AF.________(Ort) (Kanton Zug) domizilierte Gesellschaft von F.