BK 23 373 vom 5. Januar 2024 E. 4.2; BK 22 278 vom 18. November 2022 E. 4.1). Die Beschlagnahme ist nur aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind (BGE 139 IV 250 E. 2.1; Urteil des Bundesgerichts 7B_185/2023 vom 26. Juli 2023 E. 2.1 mit Hinweisen; statt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 31 vom 7. Juni 2024 E. 4.3). 4.5 Als strafprozessuale Zwangsmassnahme muss eine Beschlagnahme schliesslich verhältnismässig sein. Sie darf nur soweit angeordnet und aufrecht erhalten werden,