___ (Website) und W.________ (Website) [zuletzt besucht am 23. Juni 2025] und von der Staatsanwaltschaft eingereichte Beilage 4). 3.2 Die angefochtene Verfügung wird dahingehend begründet, dass ein dringender (wohl gemeint: hinreichender) Verdacht bestehe, dass die vorerwähnten Beschuldigten bei einer Vielzahl von Bauprojekten bedeutende Summen an Baugelder entgegengenommen hätten, ohne den Willen gehabt zu haben, die Bauprojekte entsprechend den Akontoleistungen der Bauherren auszuführen.