Es ist daran zu erinnern, dass es bei der Legitimation zur Beschwerde gegen die Beschlagnahme darum geht zu beurteilen, wer in seinen Rechten unmittelbar betroffen ist, wobei auf zivil- und gesellschaftsrechtliche Grundsätze zurückzugreifen ist. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen richtet sich demgegenüber nach Art. 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB;