5 tion als Organ der N.________(AG) übergeben wurde. Soweit der Beschwerdeführer 1 moniert, es sei formalistisch, wenn sich die Staatsanwaltschaft in diesem Kontext auf die Eigenständigkeit der N.________(AG) als juristische Person berufe, zumal sie umgekehrt den Beschwerdeführer 1 persönlich für die Aktivitäten O.________(Firma) zur Verantwortung ziehen wolle, kann ihm nicht gefolgt werden.