bei der M.________(AG) (heute: N.________(AG) [http://be.chregister.ch/cr-portal/auszug/auszug.xhtml?uid=; zuletzt besucht am 27. Juni 2025]; nachfolgend: N.________(AG)) hinterlegt hat. Bei der N.________(AG) handelt es sich um eine eigenständige juristische Person, deren einzelzeichnungsberechtigte Verwaltungsratsmitglieder die Beschwerdeführenden sind. Entsprechendes geht auch aus der schriftlichen Bestätigung von L.________ vom 14. Oktober 2024 hervor (Beschwerdebeilage 10). Ob ein schriftlicher Beleg für die Hinterlegung besteht, kann angesichts der ausdrücklichen Bestätigung von L.________ (Beschwerdebeilage 10) offenbleiben.