Soweit sie jeweils um Herausgabe des Bargelds von CHF 3'340.00 (Asservat Nr. 4504) an sich selbst ersuchen (E. 2.2.3), ist auf ihre Beschwerden einzutreten. Die Laieneingabe der Beschwerdeführerin 2 erweist sich im Übrigen auch insoweit als knapp formgerecht. 2.2.7 Bei den beschlagnahmten Asservaten Nr. 4505 (Couvert mit Bargeld im Umfang von CHF 20'000.00) und Nr. 4506 (Couvert mit Bargeld im Umfang von CHF 15'400.00 inkl. Beiblatt) handelt es sich gemäss den Vorbringen in den beiden Beschwerden um Geld, das L.________ bei der M.________(AG) (heute: N.________(AG) [http://be.chregister.ch/cr-portal/auszug/auszug.xhtml?uid=;