Insofern ist auf die Beschwerden somit von vornherein nicht einzutreten. 2.2.4 Was die Asservate Nr. 4500 (Linea Rovida Box inkl. 25 Goldstücke), Nr. 4501 (Schachtel mit zwei Armbanduhren der Marke Patek Philippe inkl. Zertifikate) und Nr. 4502 (Lederetui Marke Corum inkl. goldener Armbanduhr derselben Marke und Garantieschein) anbelangt, machen beide Beschwerdeführenden geltend, die Vermögenswerte und Schmuckstücke stünden im Eigentum der Beschwerdeführerin 2, was sich aus den vom Beschwerdeführer 1 eingereichten Beilagen 3 bis 8 sowie den von der Verfahrensleitung edierten Zertifikaten in der Schachtel des Asservats Nr. 4501 ergibt.