Des Weiteren nahm und gab sie von den Eingaben der Beschwerdeführenden je vom 5. Dezember 2024 Kenntnis, mit denen darauf verzichtet wurde, zur jeweils anderen Beschwerde Stellung zu nehmen. Ebenfalls wurde davon Kenntnis genommen und gegeben, dass die Staatsanwaltschaft die Zertifikate in der Schachtel Ass.- Nr. 4501 per E-Mail eingereicht hatte. Mit Verfügung vom 24. Dezember 2024 wurde von den abschliessenden Bemerkungen des Beschwerdeführers 1 Kenntnis genommen und gegeben.