Mit Verfügung vom 18. November 2024 nahm die Verfahrensleitung von der nachgereichten Beilage 15 Kenntnis, stellte den Parteien Kopien der Beschwerden zu und teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft einzelne Aktenstücke der amtlichen Akten W 24 119 (acht Dokumente) eingereicht hatte. Weiter gab sie den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme und hiess den Beweisantrag des Beschwerdeführers 1 auf Edition von Zertifikaten in der Schachtel Ass.-Nr. 4501 gut. Am 25. November 2024 wurde von der Orientierungskopie der Staatsanwaltschaft vom 21. November 2024 betreffend Aufhebung der Beschlagnahme Kenntnis genommen. Mit Verfügung vom