10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 800.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz von einem Drittel, ausmachend CHF 400.00, trägt der Kanton Bern.