Darunter fallen sechs Bilder nach den einschlägigen Kriterien in die Kategorie Kinderpornografie. Mit Blick auf die in den Akten liegende E-Mail der Kantonspolizei an die Staatsanwaltschaft vom 17. Oktober 2024 sollen sich unter den ursprünglich vom Beschwerdeführer gelöschten und im Rahmen der Ermittlung wiederhergestellten Bildern unter anderem solche befinden, welche das Geschlechtsteil (mutmasslich) des Beschwerdeführers nach Samenerguss auf eine Kinderunterhose oder nach Samenerguss auf eine Zahnbürste zeigen.