Aus diesem Chat geht unter anderem hervor, dass ein Junge und ein Mädchen während des Sportunterrichts des Nutzers «sportlehrer» durch diesen unangemessen berührt worden sein sollen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Hafteinvernahme auf Frage nach beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeiten mit Minderjährigen nach Rücksprache mit seiner Anwältin aussagte, er gebe je einmal in der Woche Kinderturnen und Schwimmunterricht mit beeinträchtigten Personen. Die Kinder im Kinderturnen besuchten den 1. oder 2. Kindergarten. Beim J.________ sei er Leiter für das Kinderturnen.