7 7.2 Dem Beschwerdeführer werden sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]), evtl. Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person (Art. 191 StGB) sowie Pornografie (Art. 197 StGB) vorgeworfen. Es handelt sich dabei um Verbrechen und Vergehen, womit die erforderliche Deliktsschwere gegeben ist. 7.3 Vorab ist entgegen dem Beschwerdeführer festzuhalten, dass eine DNA-Analyse gestützt auf Art.