Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 9. Oktober 2024 stellte die Polizei beim Beschwerdeführer eine Vielzahl von Datenträgern sicher, unter anderem auch ein Mobiltelefon L.________, welches gemäss Beschwerdeführer ihm gehöre (vgl. dazu Bericht der Kantonspolizei vom 10. Oktober 2024, S. 2 und Protokoll Hausdurchsuchung). Im Wäschekorb im Gästezimmer der Wohnung des Beschuldigten stellte die Polizei frisch gewaschene Bettwäsche fest, die gemäss Muster («Sechsecke») mit der Bettwäsche auf im Darknet hochgeladenen Fotos (Bilder Nr. 3 und 4) übereinzustimmen scheint (Fasz. 3: Polizeibericht vom 10. Oktober 2024, S. 2; Fotos «Bettwäsche»