Urteil des Bundesgerichts 7B_816/2023 vom 12. Januar 2024 E. 3.1; VEST, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl., 2023, N. 6 zu Art. 107). 3.6 In ihrer Stellungnahme vom 20. November 2024 lieferte die Generalstaatsanwaltschaft eine ausführliche und umfassende Begründung nach. Insbesondere äusserte sie sich unter Berücksichtigung und detaillierter Schilderung der Ergebnisse aus der Hausdurchsuchung gründlich zum Tatverdacht, zur Eignung der angeordneten Massnahme sowie zur Verhältnismässigkeit.