3.3 Aus der angefochtenen Verfügung der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass dem Beschwerdeführer sexuelle Handlungen mit Kindern, evtl. Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person sowie Pornografie vorgeworfen werden. Ebenso wird in der angefochtenen Verfügung der soweit bekannte Sachverhalt wiedergegeben. Hinsichtlich der Begründung der angeordneten Abnahme eines WSA sowie der Erstellung eines DNA-Profils enthält die angefochtene Verfügung den folgenden Passus: Da sich die Ermittlungen noch im Anfangsstadium befinden und A._____