Auf die frist- und formgerechte Beschwerde ist einzutreten. 2.2 Die Beschwerde richtet sich den Rechtsbegehren nach ausschliesslich gegen die Entnahme eines WSA zur Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers. Nicht angefochten ist die erkennungsdienstliche Erfassung (ED-Erfassung) des Beschwerdeführers, welche daher nicht Verfahrensgegenstand bildet.