Hiergegen erhob die amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________, namens und im Auftrag des Beschwerdeführers mit Eingabe vom 28. Oktober 2024 Beschwerde. Sie stellte die folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 15. Oktober 2024 sei hinsichtlich der Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (WSA) zur Erstellung eines DNA-Profils aufzuheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und dem Beschwerdeführer sei eine Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte zuzusprechen.